Die Regierung berät gerade über einschneidende Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie. Im Raum steht auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung oder sogar eine Ausgangssperre. Bezugnehmend auf die Urteile des Verfassungsgerichtshof im Frühjahr ist das Verlassen der eigenen 4-Wände aber zur Ausübung des Sports (Stichwort: Körperliche und Psychische Erholung) aber immer möglich.
Fünf Gründe für das Verlassen der Wohnung:
- ► Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- ► Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- ► Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- ► Berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist
- ► Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung