Aufgrund einer neuer COVID-19 Lockerungsverordnung vom 2. Juli sind ab sofort bei Bewerben unter 100 Teilnehmern Massenstarts wieder möglich.
Eine Voraussetzung für den Massenstart ist die Möglichkeit, im Startbereich einen Mindestabstand von 1 Meter einhalten zu können.
Schlussfolgerung des Österreichischen Leichtathletikverbandes
Ab sofort sind alle Disziplinen wieder möglich – auch Staffelläufe können wieder uneingeschränkt durchgeführt werden. Alle Bahnen können bei Stadionbewerben besetzt werden. Bei Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmer/innen sind keine Sitzplätze zuzuordnen. Das bedeutet auch, wie das Sportministerium auf seiner Website schreibt, dass Laufveranstaltungen mit Massenstart mit bis zu 100 Personen wieder möglich sind, sofern der 1-Meter-Abstand im Startbereich eingehalten werden kann.