Der Vorstand des Österreichischen Leichtathletik Verbandes hat einen Grundsatzbeschluss für die nächsten Monate gefällt. Diese hat weitreichende Auswirkungen auf die Laufveranstaltungen in der nächsten Zeit. Der Beschluss im Wortlaut:
Solange die vom Gesundheitsminister verordnete Abstandsregel zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, aufrecht ist, sind alle Staffelläufe, alle Gehbewerbe sowie Wettkämpfe mit Lauf- bzw. Gehbewerben über 400m im Stadion und jeder Distanz im Non-Stadia-Bereich (Straßenlauf, Berglauf, Crosslauf, Straßengehen, etc.) untersagt. Ausgenommen davon sind
- Läufe und Gehbewerbe, wo die komplette Strecke in Bahnen zurückgelegt werden kann,
- Zeitläufe einzelner Personen sowie
- Läufe und Gehbewerbe mit Einzelstarts in Intervallen sowie Verfolgungsrennen, wenn vom Veranstalter garantiert werden kann, dass zwischen den einzelnen Läufern/Gehern immer der geforderte Abstand eingehalten werden kann.
Mit ALOHA SPORT und Bestzeit haben die ersten Veranstalter bereits auf Basis des Beschlusses ihre Veranstaltungen konzipiert. Beide Läufe werden am 31. Mai in Linz und St. Pölten ausgetragen.